Quellenzur Geschichte derMenschenrechte

Die Mass Media Declaration (1978)

von Michael Homberg

In der Mass Media Declaration der UNESCO vom 28. November 1978 kulminiert die Debatte um die moral economy der Nachrichtenproduktion nach 1945. Der Zugang des globalen Südens zu den Nachrichtennetzwerken des Nordens und deren Einbettung in den globalen Nachrichtenfluss wurden als elementare Bedingungen der Durchsetzung der Menschenrechte diskutiert. Die Rolle multinationaler Medienkonzerne und Nachrichtenagenturen, welche die Pressefreiheit zum ökonomischen Modell erhoben, blieb indes hoch umstritten. So galten die neuen Freiheitstechnologien der globalen Vernetzung zugleich als Instanz der kulturellen Kommodifizierung, als Mittel der Zensur und als Werkzeug der (politischen) Überwachung. Die Deklaration stieß hitzige Auseinandersetzungen über die entwicklungspolitische Bedeutung der Massenmedien des Westens und die Etablierung einer Neuen Weltinformations- und Kommunikationsordnung an. Dabei stand der moralpolitische Diskurs um die Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit nach 1945 im Zeichen der Blockkonkurrenz, in der sich die Bewegung Bündnisfreier Staaten alsbald als neue politische Stimme des Nord-Süd-Konflikts etablierte. Die Mass Media Declaration, die eine gleichberechtigte Partizipation der Bündnisfreien an der Produktion und Distribution von Nachrichten proklamierte, ist somit ein Schlüsseldokument für die gesteigerte Aufmerksamkeit, welche die Massenmedien in menschenrechtspolitischen Debatten ab den Siebzigern erfuhren, und zugleich Ausdruck der ideologischen Auseinandersetzungen in Zeiten des Kalten Krieges. Die Deklaration kann als ein Meilenstein der bis in die Gegenwart reichenden Diskussionen um Ausmaß und Grenzen der Informationsfreiheit verstanden werden.

Entstehungsgeschichte
Inhalt
Wirkungsgeschichte
Kommentierte Literaturliste
Weitere Literatur

AutorIn
Dr. Michael Homberg ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Neuere Geschichte des Historischen Instituts der Universität zu Köln und derzeit Feodor-Lynen-Fellow an der Stanford University.

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Die Mass Media Declaration (1978)

Entstehungsgeschichte

Die Wurzeln der Diskussion um eine Weltinformationsordnung reichen bis in die Jahre vor dem Ersten Weltkrieg zurück. 1907 regelte das Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs den Einsatz von Propaganda und den Fluss von Nachrichten in Kriegszeiten. Bilaterale Abkommen über den Einsatz von Propaganda in Friedenszeiten, wie sie z.B. die deutsche Reichs-Rundfunk-Gesellschaft und Polskie Radio zu Beginn der dreißiger Jahre schlossen, ergänzten diese Regelungen. Der Internationalismus der Zwischenkriegsepoche hob die Anstrengungen zur Liberalisierung der Informationspolitik auf die Ebene des Völkerbundes.[1] Mit der International Convention concerning the Use of Broadcasting in the Cause of Peace konnte noch vor Anbruch des Zweiten Weltkriegs eine grundsätzliche Einigung erreicht werden.

Doch die Informationskrisen des Krieges, der die Probleme von Zensur, Propaganda und Falschmeldungen zurück auf die Tagesordnung des politischen Diskurses brachte, motivierten im Zuge der Gründungsphase der Vereinten Nationen rasch neuerliche Beratungen. In der Charta der UNESCO war das Leitbild eines „free flow of ideas by word and image“ [2] schon 1945 unter der Prämisse wechselseitiger Verständigung und Friedenssicherung fest verankert worden. Gleichermaßen definierte Resolution 59 (1) der UN-Generalversammlung des Jahres 1946 die Informationsfreiheit als „the moral obligation to seek the facts [...] and to spread knowledge without malicious intent“.[3] Für die Vereinigten Staaten, die bereits zu Kriegszeiten für eine Neuordnung und -regulierung der Informationsmärkte eingetreten waren, war die Durchsetzung der „Free Flow“-Doktrin Teil eines globalen New Deal. Das Vorhaben, die Monopolisierung der Nachrichtenmärkte, die sich vorrangig in US-amerikanische und (west-)europäische Interessensphären teilten, zu durchbrechen und so die technologische und kommerzielle Stärke der US-amerikanischen Nachrichtenproduzenten unter den Bedingungen eines „freien Marktes der Informationen“ auszuspielen, stand der menschenrechtspolitischen Auseinandersetzung um Informationsfreiheit nach dem Krieg Pate.[4] Erste Gespräche in Bermuda, Moskau und Atlantic City zwischen 1945 und 1947, an denen die USA und die UdSSR, aber auch Großbritannien und Frankreich sowie – als Beobachter – China teilnahmen, brachten indes keine Einigung. Erst die Genfer Konferenz zur Informationsfreiheit im April 1948 brachte einen Durchbruch.

Als Carlos Peña Romulo, der spätere Präsident der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in seiner Rolle als Vorsitzender der UN-Konferenz die erste Grundsatzerklärung eines Informationsfreiheitsgesetzes im April 1948 unterzeichnete, erklärte er feierlich, dieses Dokument sei nichts weniger als die Magna Charta der Meinungsfreiheit und des freien Denkens.[5] Der ungehinderte Fluss von Informationen über die Grenzen nationaler Territorien und politischer Regime hinweg war das erklärte Ziel der Gespräche. In der Präambel des Konventionsentwurfs griffen die Delegierten die Resolution der Generalversammlung auf: Informationsfreiheit sei „a fundamental human right and [...] the touchstone of all the freedoms to which the United Nations is consecrated“.[6]

Die Konferenz, die auf die Initiative einer 1947 gegründeten Untergruppe der Menschenrechtskommission der UN zurückging,[7] fügte sich ein in die nach dem Ende des Weltkriegs konzertierte Vorbereitung der Menschenrechtskonvention. Die Regelung der Informationsfreiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 festgeschrieben werden sollte, war eines der zentralen Ziele. Vorausgegangen waren der Konferenz zwei Resolutionen, die sich 1947 gegen die Auswüchse von Propaganda, Falschmeldungen und Meinungsmache richteten. Dabei rekurrierten sie auf die Bestrebungen der Zwischenkriegsepoche, die Informationswege und -produktion zu liberalisieren und Richtlinien zur Unterminierung neuer medialer Wege der Kriegsführung zu vereinbaren.[8] In diesen Resolutionen stand die Praxis der Nachrichtenübermittlung unter Verdacht; so avancierte die moralische Verantwortung der Journalisten rasch zur Kehrseite der Debatten über die Rechte der Presse. Während der Beratungen waren Vertreter von Zeitungen, Radio- und Filmstationen anwesend. Insbesondere die großen Nachrichtenagenturen, die wie in den Vereinigten Staaten – in Person Kent Coopers, des Generaldirektors der Associated Press, oder Hugh Baillies, des Präsidenten der United Press – bereits vor Kriegsende für den Abbau der Zensur und die ungehinderte Verbreitung von Nachrichten eingetreten waren, besaßen ein vitales ökonomisches Interesse an der Durchsetzung eines „free flow of information“. Sie setzten die Parole der Pressefreiheit gezielt ein, um sich gegen die Versuche einer staatlichen Reglementierung des Nachrichtenmarktes und das Credo der Pluralisierung der Nachrichtenquellen zu schützen.[9]

Schließlich gingen drei Vorschläge in die Beratungen ein: zur Neuregelung der Praxis der Sammlung und Verbreitung von Nachrichten (U.S. Convention), zur Korrektur von Nachrichten (French Convention) und zur Festlegung der grundsätzlichen Prinzipien der Informationsfreiheit (British Convention). Während erstere Entwürfe (in amalgamierter Form) am 16. Dezember 1952 angenommen wurden und am 24. August 1962 den Status rechtlich verbindlicher Vereinbarungen erreichten, wurde die weitreichende britische Vorlage nie ratifiziert.[10] Die Debatten waren hier bereits stark von der Blockkonkurrenz überlagert, die wechselseitige Vorwürfe einer Einschränkung bzw. Instrumentalisierung der Presse provozierte. Die Londoner Times bemerkte daher kritisch: „the conference has resolved itself into an ideological showdown“.[11]

Die Genfer Konferenz inspirierte die Deklaration der Menschenrechte (1948), die Informationsfreiheit als das Recht definierte, „über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“ (Artikel 19). Unter dem Schlagwort der Informationsfreiheit[12] ließen sich auf dieser Grundlage zwei unterschiedliche Aspekte der Teilhabe an Wissen verstehen, die das semantische Feld bis heute abstecken. Die erste Dimension des Begriffs rekurrierte auf das Recht, Informationen zu vermitteln und zu verbreiten, d.h. Rede- oder Meinungsfreiheit, die sowohl zu den Grundrechten der Bürger zählte als auch in Form der Pressefreiheit den Handlungsspielraum der Medien abstecken sollte. Die zweite Dimension hingegen bezeichnete die Freiheit, Informationen einzuholen und zu rezipieren, d.h. das Recht, auf Wissen – in erster Linie staatlicher Provenienz – zuzugreifen. Sie war zwar mit der Zielsetzung verbunden, diese Informationen zugleich unzensiert verbreiten zu können, zielte aber primär auf die Erhöhung der Transparenz der Regierungsgeschäfte ab.[13]

Mit der Kritik des westlichen (Medien-)Imperialismus avancierte die Freiheit der Kommunikation in den sechziger Jahren zur zentralen Bezugsgröße der Debatte. 1962 konstatierte die UN-Generalversammlung, dass „70 Prozent der Weltbevölkerung keine ausreichende Informationsinfrastruktur besitzen und daher von der Inanspruchnahme des ‚Rechts auf Information‘ (‚right to information‘) ausgeschlossen“ seien. Als Anfang der siebziger Jahre – im Kielwasser der Gipfelkonferenzen der blockfreien Staaten und der KSZE-Beratungen im Juli 1973 – die Errichtung einer Neuen Weltinformations- und Kommunikationsordnung (NWICO) schließlich in den Fokus des Interesses rückte, wurde der Versuch, die informationellen Ungleichgewichte zwischen Ost und West, Nord und Süd zu verringern, zu einer Frage von geostrategischer Relevanz.[14] Dieser Versuch fiel kaum zufällig in eine Phase des beschleunigten medientechnischen Wandels und war letztlich auch das Ergebnis radikaler Medienumbrüche. So debattierte die Generalversammlung der UN 1972/1973 die Bedeutung der Massenmedien im Rahmen des globalen Kulturaustauschs und erörterte zugleich die Auswirkungen der Computertechnik, die Rahmenbedingungen der Satellitenübertragung und die neuen Möglichkeiten einer Verbreitung von Funk- und Fernsehtechnik.

Ab den siebziger Jahren prägte die sich intensivierende Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen diesen Diskurs. Indem die europäische und US-amerikanische Presse die Missstände in der „Dritten Welt“ in den Fokus rückte, erzeugte sie ein neuartiges Krisenbewusstsein für die entwicklungspolitische Verantwortung und die Versäumnisse des Westens.[15] Dabei war die Durchsetzung der NWICO auch ein machtpolitisches Kräftemessen. Die Länder des globalen Südens hatten durch ihren Zusammenschluss in der „Bewegung Bündnisfreier Staaten“ oder in der OPEC in den frühen siebziger Jahren an politischer und ökonomischer Macht hinzugewonnen. Die Deklaration einer Neuen Weltwirtschaftsordnung, wie sie auf der Welthandels- und Entwicklungskonferenz 1973 in Santiago de Chile unter dem Eindruck der Ölkrise diskutiert wurde, zielte entsprechend auf die Neujustierung des Verhältnisses von Industrie- und Entwicklungsländern ab. Die radikale Rhetorik der New International Economic Order drängte den Westen kurzzeitig in die Defensive, während die Entwicklungsländer, unterstützt durch die sozialistischen Länder, in die Offensive gingen.

Die Debatte um eine Neue Weltinformations- und Kommunikationsordnung stand in diesem Zusammenhang. Sie vollzog sich, so Kaarle Nordenstreng, in fünf wechselvollen Etappen. Erstens einer Phase der radikalen Kritik des westlichen Imperialismus in Zeiten der Dekolonisierung (1970-1975), zweitens einer „Gegenoffensive des Westens“, die sich in der Idee eines „Marshallplans“ der Informations- und Kommunikationstechniken manifestierte (1976-1977), drittens der Phase eines diplomatischen „Waffenstillstands“ (1977-1980), die in der vorläufigen Akzeptanz der NWICO mündete, viertens einer neuerlichen Kritik des Ansatzes auf der Konferenz Voices of Freedom in Talloires, dem Rückzug der USA und Großbritanniens aus der UNESCO und dem Abschied des UNESCO-Generaldirektors Ahmadou Mahtar M‘Bow (1981-1990) sowie schließlich fünftens der Adaption neuer Konzepte einer Informations- und Kommunikationspolitik in den neunziger Jahren im Zeichen der Globalisierung.[16]

Die globale Neuordnung der Medien- und Kommunikationsordnung als Vehikel der Emanzipation der Entwicklungsländer aus den Strukturen „imperialistischer Bestrebungen“ zu lesen, war bereits ein Ergebnis der Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Algier 1973. Da sich der Imperialismus des Westens, wie es hier hieß, kaum „auf die politischen und ökonomischen Felder beschränke, sondern vielmehr auch die kulturelle und soziale Sphäre durchdringe“ sei eine „konzertierte Aktion im Bereich der Massenmedien“ dringend erforderlich.[17] Auf einem Symposium der blockfreien Staaten in Tunis zur Informationspolitik im März 1976 verabschiedeten die Delegierten dann eine Resolution, die erstmals auf konkrete Pläne zur Errichtung einer Weltinformationsordnung verwies.

Das Ungleichgewicht der Informationen in der Welt und die Hegemonie des westlichen Journalismus und seiner Nachrichtenagenturen[18] bildete in den Augen der Teilnehmer das Kardinalproblem. Die großen Agenturen (Associated Press, United Press, Reuters, Agence France-Press) kontrollierten Mitte der siebziger Jahre Schätzungen zufolge zwischen 75 und 97 Prozent des Nachrichtenmarktes. Die Resolution zielte daher expressis verbis auf eine „Dekolonisierung der Informationen“.[19] Im Juli 1976 rief die Ministerkonferenz der blockfreien Staaten in Neu Delhi einen Pool an Agenturen ins Leben, der in Konkurrenz zu den großen Agenturen in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Westeuropa treten sollte.[20] Die Deklaration von Delhi, die vier Wochen später auf dem Gipfel von Colombo angenommen wurde, reflektierte dabei die ideologischen Grabenkämpfe zwischen den Industrienationen und den Staaten, die sich als Opfer der laissez faire-Politik des Westens und der sich bildenden Informationsmonopole begriffen.

Die Idee einer Neuen Internationalen Informations- und Kommunikationsordnung, wie sie die Bewegung Bündnisfreier Staaten auf der Höhe des Nord-Süd-Konflikts in die Debatte um den free flow einbrachte, stand indes weniger für ein ausformuliertes politisches Programm. Es war vielmehr ein Sammelbegriff für „verschiedene Kritikpunkte an der alten und Vorschläge zur Realisierung einer neuen Ordnung“.[21] „In synchroner Perspektive“ stand die Gründung eines Nachrichtenpools der Bündnisfreien, so Jürgen Dinkel, im „Einklang mit den politisch motivierten Versuchen sozialer Bewegungen in Europa und den USA, nationale Gegenöffentlichkeiten zu etablieren“.[22] Bis 1982 bauten sie ein weltweites Informationsnetz aus über achtzig Agenturen auf, das täglich rund 40.000 Wörter verschickte. Im Vergleich zu Reuters oder der Associated Press, die über eine Million Wörter zirkulierten, blieb diese Zahl gleichwohl verschwindend gering. Die Implementierung einer globalen Informationsinfrastruktur erschien so primär als ein politisches Projekt – ein Vehikel sowohl zur Sicherung nationaler Herrschaftsansprüche bzw. zur Verbesserung des Images der beteiligten Regierungen als auch zur Durchsetzung politischer Forderungen gegenüber dem Westen. Die Deklaration der Massenmedien überführte dabei die Rhetorik der großen Ziele in konkretere Handlungsdirektiven.

Inhalt

Die Beratungen über die neue Ordnung traten Mitte der siebziger Jahre in die heiße Phase ein. Weniger als ein Jahr nach den KSZE-Beratungen 1973 verabschiedete die UNESCO eine erste Entwurfsfassung der Deklaration. Die Draft Declaration of Fundamental Principles Governing the Use of Mass Media betonte die nationale „Souveränität“ der Nachrichtenproduktion als zentralen Faktor internationaler Verständigung. Im März und November des Jahres, als die nächsten Expertenberatungen in Paris begannen, an deren Ende schließlich neuerliche Entwurfsfassungen standen, zeichnete sich bereits eine langfristige Konfliktlinie ab, die auch die Blockkonkurrenz widerspiegelte. So schlug sich die Sowjetunion auf die Seite der blockfreien Staaten. Ihr Plädoyer für eine egalitäre, die nationalen Interessen der Staaten des globalen Südens berücksichtigende Informationspolitik richtete sich im Kern gegen den Einfluss der kapitalistischen (Nachrichten-)Konzerne. Dabei ging es weniger um die Chancen grenzüberschreitender Kommunikationsnetzwerke als vielmehr um die Durchsetzung einer dirigistischen Informationspolitik. Die Vereinigten Staaten hingegen sahen in der Adaption der Deklaration und einer möglichen Umsetzung der neuen Ordnung eine Funktionalisierung und verkappte Kontrolle des Nachrichtenwesens. Der Versuch des Westens, der Kritik des Südens und der Sowjetunion durch neue Formen der Hilfe und Kooperation im Geiste eines „Marshall-Plans der Kommunikation“ entgegen zu treten, scheiterte krachend.

In der im Dezember 1975 vorbereiteten Fassung, die als Grundlage für die im darauffolgenden Jahr stattfindende Generalversammlung der UNESCO in Nairobi dienen sollte, war der Bruch zwischen den Delegierten bereits spürbar. Die US-amerikanische Delegation schied schließlich aus den Beratungen aus, als die Regierungsversammlung in Paris vom Konsensprinzip abwich, um – im Rekurs auf die Beratungen der UN-Generalversammlung, die Resolution vom 10. November 1975 und die Deklaration von Neu Delhi ein Jahr danach – Zionismus als eine Form des Rassismus in der Präambel der Deklaration zu ächten. Der Dissens zwischen Nord und Süd über die Ausgestaltung der „Free Flow“-Doktrin eskalierte in Nairobi vor allem über §12 der geplanten Deklaration. Dieser sah vor, die internationalen Presseaktivitäten in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Regierungen zu stellen. Die Eingaben der Delegationen, die den Nord-Süd-Gegensatz reflektierten, standen zugleich unter dem Eindruck des Ost-West-Gegensatzes. Während die UdSSR die Fassung verteidigte, sah der US-amerikanische Delegierte einen unüberwindbaren „ideologischen Konflikt“.[23]

Am 17. November 1978 reichten die Delegationen der Bundesrepublik Deutschland, Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Luxemburgs, der Niederlande, der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika einen alternativen Vorschlag zu der Fassung ein, die wenige Tage später auf der 20. Generalversammlung der UNESCO in Paris verabschiedet wurde. Dieser Vorschlag zielte darauf, die Debatte um Informationsfreiheit aus den Fesseln ihrer Politisierung zu lösen. Insbesondere die Verweise auf die Rolle der Presse als Advokat der Menschenrechte und Instanz der Kritik von „Rassismus, Apartheid und Kriegstreiberei“ sollten getilgt werden; eine sozialistische und blockfreie Fassung vom 17. bzw. 20. November betonten diese Stellen indes umso entschiedener. Letztlich setzte sich das Gros der Vorschläge der Blockfreien durch. Dass der Kampfbegriff einer „Neuen Kommunikations- und Informationsordnung“, wie er noch in der letzten Beschlussvorlage vorgesehen war, indes keinen Eingang in die verabschiedete Fassung nahm, konnte den diplomatischen Bruch gleichwohl kaum mehr verhindern.[24]

Die „Mass Media Declaration“ vom 20. November 1978 rekurrierte gleich in der Präambel auf die lange Vorgeschichte der skizzierten Debatten um Informationsfreiheit.[25] Mustapha Masmoudi, Vorsitzender des Information Council der blockfreien Staaten, Mitglied der MacBride-Kommission und Tunesiens UNESCO-Delegierter, spielte hier eine zentrale Rolle. Seine Kritik eines westlichen Medienimperialismus, die den gestiegenen Selbstbehauptungsanspruch der Bewegung der Blockfreien reflektierte, setzte den Ton der Beratungen.[26] Bereits die Präambel, die den 11 Artikeln der Deklaration voranstand, atmete den Geist der hitzigen Auseinandersetzungen um die Neuordnung einer Weltinformationsordnung. Zu den zentralen Referenzen in der Präambel zählen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der UNESCO und das Protokoll des UN-Zivilpakts.

Gleich im ersten Artikel der Deklaration werden die Medien als Promotoren der Menschenrechte in den Zusammenhang der Debatten um Imperialismus, Rassismus und Neokolonialismus gestellt, und die Balance in der Akquise und Verbreitung von Informationen – über territoriale und nationale Grenzen hinweg – als ein Kernanliegen der neuen Ordnung umrissen. Für eine ausgewogene, gleichberechtigte Form der Distribution von Nachrichten sei, so das Credo, die finanzielle und materielle Kooperation zur Förderung von Nachrichtenagenturen eine unabdingbare Voraussetzung. Indem Rede- und Meinungsfreiheit zugleich als integraler Teil der Menschenrechte beschrieben und an die Durchsetzung der neuen Informationsordnung gebunden werden, erscheinen Medien und NGOs als Spiegel einer pluralen Zivilgesellschaft, die, so die Erklärung, den Einzelnen – insbesondere in Zeiten neokolonialer Unterdrückung – ermächtigen solle, die Akkuratesse der global zirkulierenden Berichte zu validieren. Den Journalisten als Agenten des Wandels wird die besondere Verantwortung zugeschrieben, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und so die nächste Generation für das übergeordnete Ziel von Frieden und Verständigung zu sensibilisieren. Das speziell in den ersten beiden Artikeln anklingende Modell der Presse als Stimme des Volkes gründete auf der Zielsetzung einer Demokratisierung der Massenkommunikation, die die Beratungen der siebziger Jahre nachhaltig prägte.

Zugleich soll die Neuregelung der Ordnung eine gleichgewichtigere ökonomische Ordnung befördern, wie sie 1973 auf die Agenda der blockfreien Staaten gelangte (Artikel VII). Unter der Prämisse, die Abhängigkeiten des globalen Südens von den Industrienationen zu verringern, listet die Deklaration schließlich verschiedene abstrakte Richtlinien einer Neuordnung und Professionalisierung des Journalismus auf, darunter zum Beispiel die Formulierung eines internationalen code of ethics, die Idee einer Sanktionierung von Individuen und Konzernen im Fall von Presserechtsverletzungen oder einer besseren Ausbildung der Journalisten (Artikel VIII-X). Der Rekurs auf die Konzepte der Akkuratesse, Faktentreue und Objektivität als Maßstab guten Journalismus schrieb sich hier in die Tradition eines westlichen Diskurses um das Ethos des Journalismus ein.

Wie in vielen Dokumenten der Menschenrechtsgeschichte, finden sich allerdings auch hier eher allgemeine Ziele und Willensbekundungen denn konkrete Handlungsanweisungen und Vorschläge zur Implementierung der Maßnahmen. Über das Ausmaß der Dependenz des globalen Südens von den großen westlichen Agenturen gingen die Meinungen zeitgenössisch stark auseinander. Die Dominanz einiger weniger Agenturen aber wird kaum mehr bestritten.[27] So war die Ausgestaltung einer New Information Order schon in den späten siebziger Jahren sowohl ein politisches als auch ein ökonomisches Reizthema.

Die Informationskriege[28] dieser Jahre spiegeln sich auch in den Konflikten zwischen den Vertretern der Agenturen, die sich an der Westkritik stießen, und der UNESCO wider. Gerald Long, Managing Director bei Reuters, attackierte das Vorhaben der NWICO bei einem Treffen im International Press Institute. Für Long waren die Ziele der neuen Informationsordnung „verworren“ und die Methoden „zwielichtig“. Die propagierte Förderung einer Autonomie der „Dritten Welt“ war für ihn lediglich Ausdruck russischer Machtansprüche und Manipulationen. Die Stärkung der nationalen Regierungen im Prozess der Verbreitung von Nachrichten wertete er daher als Versuch einer Kontrolle der demokratischen Meinungsbildung, wie sie jenseits des Eisernen Vorhangs üblich sei. Die Polemik, mit der Long und andere Journalisten die Befürworter des neuen Kurses in der UNESCO angriffen, bereitete den Bruch des Bündnisses und den Rückzug der britischen und US-amerikanischen Delegierten aus der UNESCO vor.[29]

Wirkungsgeschichte

Die Deklaration ist eines der zentralen Dokumente für die sich verändernde Aufmerksamkeitsökonomie moralpolitischer Debatten in den siebziger Jahren. So kam dem Journalismus des globalen Südens und den neuen Techniken der Informationsverarbeitung und -verbreitung zwischen Nord und Süd in den menschenrechtspolitischen Debatten eine neue, gesteigerte Bedeutung zu. Satellitenkommunikation und ISDN-Technik erschienen den Apologeten der neuen Informationsordnung als technologies of freedom.[30] Die Techniken der Entwicklungskommunikation befeuerten die Debatten um eine Vernetzung der Informationssphären und die Etablierung einer Weltinformationsordnung ab den siebziger Jahren. Im Rekurs auf die „global media“-Debatte und die Resolutionen der Gründungsphase der UN in den vierziger und fünfziger Jahren etablierte sich die Deklaration als eine zentrale Referenz im Diskurs um die Globalisierung, Professionalisierung und Verrechtlichung des Journalismus.

Zugleich verwies die Deklaration auf die gestiegene Kritik an den wirtschaftlichen und kulturellen Machtverhältnissen in Zeiten der Blockkonkurrenz. Bereits 1978 debattierten Journalisten und Verleger die Schlagrichtung des NWICO-Ansatzes. So kritisierte der indische Journalist D. R. Mankekar in seinem Buch One-Way Free Flow die bis dato gängige amerikanische Interpretation der „Free Flow“-Doktrin als ein Vehikel westlicher Hegemonieansprüche.[31] Insbesondere die Rolle der multinationalen Konzerne im Prozess der Durchsetzung der Informationsordnung war hochgradig umstritten. Die „Voices of Freedom“-Konferenz und die aus ihr hervorgehende Deklaration von Talloires (1981) legten die Akzente auf die Förderung eines freien Marktes der Presse. Das Gros der Delegierten war bezeichnenderweise eher der Gruppe der Konzerneigner und Zeitungsverleger denn der Gruppe der Journalisten zuzuordnen. Sie schienen eher der Idee eines westlichen Marshall-Plans der Kommunikation zuzuneigen. Demgegenüber zeigte sich die Deklaration von Mexiko (1980) viel stärker der Idee der neuen Informationsordnung verpflichtet, wie sie die Mass Media Declaration propagierte. Die im Anschluss an Meetings der großen Journalistenvereinigungen in Prag und Paris (1983) verabschiedeten Internationalen Prinzipien einer professionellen Ethik des Journalismus standen gleichsam in dieser Tradition des NWICO-Ansatzes.

Die Anklage des westlichen Medien-Imperialismus prägte indes auch weiter die Debatte. Die Idee einer Weltinformationsordnung, welche die Verwerfungen zwischen der ersten, zweiten und „Dritten Welt“ hinter sich ließ, forcierte in der UNESCO die Beratungen um ein entwicklungspolitisches Programm zur Massenkommunikation. Die Mass Media Declaration inspirierte die Beratungen der UNESCO, die mit der Internationalen Kommission zur Untersuchung der Kommunikationsprobleme bereits 1977 unter der Direktion M’Bows begonnen hatte, Lösungskonzepte zu erarbeiten. Die 312 Seiten starke Publikation ihrer Ergebnisse, die unter dem Titel Many Voices One World 1980 erschien und – nach dem Vorsitzenden der Kommission, dem irischen Menschenrechtler und Friedensnobelpreisträger Seán MacBride – rasch als MacBride Report[32] Berühmtheit erlangte, schloss sich dem Appell einer Stärkung nationaler Nachrichtenmedien und der Unterstützung eines verbesserten Informationszugangs in den Ländern des globalen Südens an. NGOs wie Amnesty International, zu deren Gründern MacBride zählte, unterstützten dieses Ziel.[33]

Das International Programme for the Development of Communication (IPDC) war ein Ergebnis der Debatten um den freien Informationsfluss in den langen siebziger Jahren.[34] Über die Ausgestaltung des Programms und die Motive zur Förderung der Maßnahmen gingen die Meinungen allerdings auch in der Folge stark auseinander. Das Development Assistance Committee der OECD konstatierte so zwar noch 1990 emphatisch: „There is a vital connection, now more widely appreciated, between open, democratic and accountable political systems, individual rights and the effective and equitable operations of economic systems.“[35] Die Frage der politischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen sowie der rechtlichen Regulierung eines „right to communicate“ (Jean d’Arcy) aber blieb kontrovers.

Trotz der durchaus positiven Rezeption der neuen Informationsordnung durch Experten und Ingenieure, Juristen und Ökonomen, die einer Etablierung neuer Kommunikationsinfrastrukturen in den nächsten Dekaden den Boden bereitete, die Gründung von NGOs anstieß und zur Professionalisierung des Journalismus im globalen Süden beitrug, drängte die US-Kritik die Idee und Rhetorik des Vorhabens entschieden zurück.[36] Während sich Lobbygruppen wie das World Press Freedom Committee in strikter Opposition gegen die NWICO gründeten, trugen der Consultative Club of International and Regional Organizations of Journalists oder auch das MacBride Round Table on Communication die Initiative weiter. Insbesondere der Reagan-Administration war die Politisierung dieser Debatten indes ein Dorn im Auge. Die Querelen um die NWICO boten den geeigneten Anlass, die avisierte außenpolitische Kurskorrektur in Richtung Unilateralismus zu vollziehen und aus der UNESCO auszutreten. Mit den Austritten der USA, Großbritannien und Singapurs 1984/1985 schien die Rede von der NWICO nachhaltig diskreditiert. Zwar blieb der Ansatz gerade unter Experten noch lange Gegenstand der Diskussion, doch verschwand er schon bald von der Oberfläche des tagespolitischen Diskurses. Inwiefern die politischen Forderungen der NWICO auf der Höhe des Nord-Süd-Konflikts die Ausarbeitung eines Konzepts der „Wissens- und Informationsgesellschaft“ ab den achtziger Jahren beschleunigten, bedürfte weiterer Forschungen.

Prima facie spielte die Pressefreiheit in den Menschenrechtsdebatten des Westens überraschenderweise eher eine marginale Rolle.[37] Das Gros der Deklarationen des Human Rights Council offenbarte eher lose Bezüge zu diesem Thema, obschon gerade die Redefreiheit als „Eckpfeiler der Demokratie“ angesehen wurde. Noch auf den World Summits on the Information Society (2003/2005) spielte die Presse nur eine randständige Rolle. Die Massenmedien-Deklaration aber stieß bis in die späten neunziger Jahre zahlreiche lokale Initiativen an, die – wie in der Deklaration von Windhoek (1991), der Alma-Ata-Deklaration für Zentralasien (1992), der Erklärung von Santiago für Lateinamerika und die Karibik (1994), der Sana'a-Erklärung für den Mittleren Osten (1996) oder der Deklaration von Sofia für Südosteuropa (1997) – die Bedeutung einer unabhängigen, pluralistischen und freien Berichterstattung als „Eckstein für Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung“ proklamierten und die Gründung von „Free Speech Groups“ und Netzwerken wie des „International Freedom of Expression Exchange“ (IFEX) nach sich zogen.[38]

Die entwicklungspolitische Bedeutung der IKT für die weltweite Durchsetzung der Informationsfreiheit stand nichtsdestoweniger ab den siebziger Jahren im Fokus des Interesses. Die Idee einer neuen Informationsordnung und die Konzeption der Informationsfreiheit – verstanden als Transparenz (staatlicher) Informationsweitergabe – bilden indes bis heute eine ebenso kontrovers diskutierte wie zentrale Dimension der Pressefreiheit – auch und gerade angesichts der Verrechtlichung der Debatte durch den Einzug neuer Informationsfreiheitsgesetze. 1990 besaßen lediglich 13 Länder ein solches Gesetz, 2017 waren es immerhin bereits 90 Staaten.[39] So prägt das Paradigma der Transparenzkultur – auch über die Bedeutung der Presse als Instanz einer kritischen Gegenöffentlichkeit hinaus – die Informationspolitik im digitalen Zeitalter.[40] Für eine historische Untersuchung des Konzepts der Informationsfreiheit bieten sich hier gerade aus der Perspektive der Geschichte der Menschenrechte zahlreiche Anschlussmöglichkeiten und neue Perspektiven.

Kommentierte Literaturliste

Divina Frau-Meigs et al. (Hg.): From NWICO to WSIS. 30 Years of Communication Geopolitics. Actors and Flows, Structures and Divides. Chicago 2012.
Das Standardwerk zur Geschichte der Informationspolitik: Neben den Erinnerungen der zentralen Stichwortgeber der Debatte um eine New World Information and Communication Order bietet der Band zugleich neuere Forschungen und Bewertungen des NWICO-Ansatzes und der „Free Flow“-Doktrin. Dabei wird ein starker Fokus auf die Initiativen der Vereinten Nationen gelegt, aber auch die Rolle von nationalen Regierungen, NGOs, Nachrichtenagenturen und einzelnen Akteuren wie Journalisten auf dem Weg in die Informationsgesellschaft beleuchtet. Der Band schließt mit einer Reflexion über die „Informations-Geopolitik“ des digitalen Zeitalters.
 

Bella Mody (Hg.): International Development Communication. A 21st Century Perspective. Thousand Oaks 2003.
Dieser Band versammelt erste Überlegungen und systematische Perspektiven zur Theorie und Geschichte der Kommunikations-Entwicklungspolitik, die in der historischen Forschung zur Genese des Konzepts der „Entwicklungszusammenarbeit“ und der Geschichte der Menschenrechte bislang nur eine marginale Rolle gespielt hat. Insbesondere die Bedeutung von „Technologien der Entwicklung“ böte ein lohnendes Feld für weitere Forschungen.
 

Kaarle Nordenstreng: The Mass Media Declaration of UNESCO. Norwood 1984.
Nordenstreng – eine der zentralen Figuren der medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschung – war in den siebziger Jahren Teil des UNESCO Panel of Consultants on Communication Research. Er beteiligte sich ab 1970 aktiv an der Debatte um den freien Informationsfluss und fungierte zudem als beratender Experte der Vereinten Nationen in den Vorbereitungen der Mass Media Declaration. In diesem Band liefert er bereits wenige Jahre nach Begründung der Initiativen eine erste Einordnung und Kontextualisierung des Konzepts einer New World Information and Communication Order.
 

Kaarle Nordenstreng et al. (Hg.): New International Information and Communication Order. A Sourcebook. Prag 1986.
Dieser Quellenband, mit einem Vorwort von Seán MacBride, ist eine der zentralen Sammlungen an Dokumenten zur Frühphase der Beratungen um die NWICO. Die Debatten innerhalb der UNESCO werden hier anhand zentraler Protokolle, Deklarationen und Resolutionen ebenso rekonstruiert, wie die Erklärungen regionaler Gruppen und NGOs in den späten siebziger und beginnenden achtziger Jahren zur Bedeutung einer Weltinformationsordnung.
 

Clare Wells: The UN, UNESCO and the Politics of Knowledge. New York 1987.
Die politik- und institutionengeschichtlich angelegte Untersuchung bietet, Quelle und Forschungsbeitrag zugleich, einen guten Überblick über die Rolle der Vereinten Nationen und insbesondere die Programmatik und Zielsetzung der UNESCO in den langen internationalen Aushandlungskämpfen um (menschenrechts-)politische Fragen auf dem Feld der Informationspolitik. Sie stellt die Debatten um Informationsfreiheit in den größeren Zusammenhang des Engagements der UNESCO von ihrer Gründung 1945 bis in die achtziger Jahre.
 

Rikke Frank Jørgensen (Hg.): Human Rights in the Global Information Society. Cambridge/Mass. 2006.
Einen historisch fundierten Überblick über die Aushandlungsprozesse um Informationsfreiheit, Pressefreiheit, aber auch Rede- und Versammlungsfreiheit bietet dieser Band, der zugleich aus der Perspektive des 21. Jahrhunderts Fragen nach Copyright-Bestimmungen und dem Schutz der Privatsphäre diskutiert, die Idee der Transparenzgesellschaft kritisch einordnet und die gesellschaftlichen Implikationen des medientechnischen Wandels z.B. in Bezug auf die Rechte von Minderheiten in der Informationsgesellschaft erörtert.
 

Tarlach McGonagle/Yvonne Donders (Hg.): The United Nations and Freedom of Expression and Information. Critical Perspectives. Cambridge 2015.
In diesem Sammelband wird die (Ideen-)Geschichte der „Freedom of Information“-Doktrin erörtert; dabei liefern die Beiträger neue Perspektiven zur Rolle der Vereinten Nationen in dieser Debatte. Zugleich beleuchten sie exemplarisch die Etappen der Diskussion um die Rede- und Informationsfreiheit anhand ausgewählter Resolutionen und Gesetzesinitiativen sowie neuerer Kontroversen um die Grenzen dieser Freiheit (Cybersecurity, Religionsfreiheit oder Terrorismus) und die menschenrechtspolitische Dimension der Auseinandersetzung.

Weitere Literatur

Allan, Stuart: Journalism. Critical Issues. New York 2005.

Androunas, Elena/Yassen Zassoursky: UNESCO’s Mass Media Declaration: A Forum of Three Worlds, in: Journal of Communication 29:2 (1979), S. 186-190.

Banisar, David: The Right to Information in the Age of Information, in: Rikke Frank Jørgensen (Hg.): Human Rights in the Global Information Society. Cambridge/Mass. 2006, S. 73-89.

Beyersdorf, Frank: Freedom of Communication: Visions and Realities of Postwar Telecommunication Orders in the 1940s, in: The Journal of Policy History 27:3 (2015), S. 492-520.

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Zitation

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  1. Vgl. Rodgers: Laws of War.
  2. UNESCO: Constitution of the United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Paris 1945
  3. Calling of an International Conference on Freedom of Information, 14. Dezember 1946, in: Resolutions adopted by the General Assembly during its resumed 1st session. Bd. 2. 23. Oktober – 15. Dezember 1946. New York 1947, S. 95. UN Digital Library UNA (01)/R3. Vgl. Gornig: Äußerungsfreiheit, S. 265; Jørgensen: Human Rights; McGonagle/Donders (Hg.): United Nations, S. 95.
  4. Vgl. Beyersdorf: Freedom of Communication; vgl. auch: Borgwardt: New Deal; Moyn: Historiographie, S. 563.
  5. „Freedom of Information. Geneva Conference seeks Common Ground.“ United Nations Bulletin, 15.04.1948, S. 338 f. Vgl. dazu: Cmiel: Human Rights.
  6. Präambel der „Draft Convention on Freedom of Information“: „Considering that the free interchange of information and opinions, both in the national and in the international sphere, is a fundamental human right and essential in the cause of peace and for the achievement of political, social and economic progress.“ Vgl. Resolution No. 1 (Fundamental Principles). UN Conference on Freedom of Information, Geneva, March 23-April 21, 1948, in: United Nations Conference on Freedom of Information. Report of the United States Delegates. [Washington, D.C.] 1948, S. 21 und 25.
  7.  „Freedom of Information“, in: Lawson: Encyclopedia of Human Rights, S. 535 f.
  8. Downey: Historical Survey, S. 347.
  9. Zur Instrumentalisierung des Rooseveltschen Programms eines New Deal im Nachrichtenwesen durch die amerikanischen Agenturen vgl. Beyersdorf: Freedom of Communication.
  10. Vgl. United Nations Conference on Freedom of Information, 23.03.-21.04.1948, Final Act, New York 1948. Vgl. Wells: UN; sowie allgemein Bookmiller: United Nations; Singh: UNESCO, S. 111.
  11. „U.N. and Freedom of Information“, in: The Times, 03.04.1948, S. 3.
  12. Vgl. dazu allg. „Freedom of Information“, in: Lawson: Encyclopedia of Human Rights, S. 535-542, Callendo: Media; Mendel: Freedom of Information.
  13. Tumber/Waisbord (Hg.): Media and Human Rights.
  14. Vgl. Holtz-Bacha: Medienpolitik, S. 101.
  15. Vgl. dazu insbes. Eckel/Moyn (Hg.): Moral; Eckel: Humanitarisierung, S. 608-615; Knoch/Möckel: Moral History, S. 99.
  16. Vgl. Nordenstreng: Free Flow Doctrine, S. 83; Mansell/Nordenstreng: Great Media and Communication Debates; Boyd-Barrett: Global Communication Orders.
  17. Documents of the 4th Conference of Heads of Government of Non-Aligned Countries. Algiers, 5.-9. September 1973, S. 73; 88. UN Digital Archives NAC/ALG/CONF.4. Vgl. Padovani/Nordenstreng: From NWICO to WSIS.
  18. Vgl. Boyd-Barrett/Rantanen (Hg.): Globalization of News; Dinkel: Bewegung Bündnisfreier Staaten, S. 213.
  19. Information in the Non-Aligned Countries, Vol. 1: Final Resolutions, Speeches and Messages, Working Papers, Tunis 1976, S. 30. Zit. n. Nordenstreng: Mass Media Declaration, S. 10; vgl. ders. et al. (Hg.): New International Information and Communication Order.
  20. Vgl. Conference of Non-Aligned Countries on Press Agencies Pool New Delhi, S. 13 f. und S. 20-22.
  21. Dinkel: Bewegung, S. 214. Vgl. Lüthi: NAM.
  22. Dinkel: Bewegung, S. 216.
  23. Summary of Interventions Made in Programme Commission III. Zit. n. Nordenstreng: Mass Media Declaration, S. 312. Zu den Beratungen der einzelnen „Drafts“ vgl. ausführlich ebd., S. 79-132. Der Passus zum Zionismus fand schließlich keinen Eingang in die verabschiedete Fassung.
  24. Zur Kontroverse um die Verabschiedung der Deklaration vgl. schließlich: Selected Interventions in Programme Commission IV (Culture and Communication). Zit. n. Nordenstreng: Mass Media Declaration, S. 408-437.
  25. Vgl. UNESCO: Historical Background. In einer Resolution des Jahres 1970 waren erste Prämissen der Deklaration bereits vorweggenommen worden. Vgl. Sussman/Sussman: Mass News Media; Symonides: UNESCO, S. 321-323.
  26. Masmoudi: New World Information Order. Vgl. kritisch McPhail: Electronic Colonialism. Zur Rolle der Bewegung der Blockfreien Staaten in der internationalen Menschenrechtspolitik vgl. allg. Burke: Decolonization, hier: insbes. S. 35-58.
  27. Vgl. dazu: Allan: Journalism, S. 360 f.
  28. Vgl. Androunas/Zassoursky: UNESCO, hier: S. 187: „The term ‚free flow of information‘ may in fact be almost a synonym of cold war, because in this kind of war, it is words, not guns, which carry on the combat.“
  29. Vgl. Palmer: NWICO, S. 43-55.
  30. Sussman: Power; Firestone/Schement (Hg.): Information Bill of Rights.
  31. Mankekar: One-Way Free Flow; vgl. ähnlich kritisch: Schiller: Decolonization of Information.
  32. UNESCO: Many Voices, One World. Vgl. MacBride/Roach: New International Information Order. Vgl. überdies kritisch: Frau-Meigs et al. (Hg.): From NWICO to WSIS.
  33. Vgl. exempl. das Plädoyer für den „Free Flow“ in: The Amnesty International Report (1982), S. 1 f.
  34. Zur Geschichte der „Free Flow“-Doktrin vgl. allg. Boyd-Barrett: Free Flow of Information; Cate: International ‚Free Flow‘ of Information.
  35. OECD: Development Assistance Committee, S. 7. Zur Theorie des „Communication for Development“-Ansatzes vgl. Manyozo: Rethinking Communication.
  36. Vgl. Mowlana: Aspects of the Mass Media Declaration; Gerbner: UNESCO. Zur Geschichte des World Press Freedom Committee vgl. Bullen: Voices of Freedom.
  37. Vgl. Lamer: Press Freedom, S. 45-53.
  38. Vgl. dazu: Horsley: Pressing for Freedom, S. 92, sowie Banisar: The Right to Information, S. 80 f.
  39. Freedom of Information. URL: www.unesco.org/new/en/communication-and-information/freedom-of-expression/freedom-of-information (abgerufen am 01.05.2018).
  40. Florini (Hg.): Right to Know; Schaar: Ende der Privatsphäre; Shrivastava: Right to Information; Hefez: Global Public Sphere; Han: Transparenzgesellschaft; Schudson: Rise of the Right to Know; Worthy: Politics of Freedom of Information.